Diensttauglichkeit

  • „Militärdiensttauglich ist aus medizinischer Sicht, wer körperlich, intellektuell und psychisch den Anforderungen des Militärdienstes genügt und bei der Erfüllung dieser Anforderungen weder die eigene Gesundheit noch diejenige Dritter gefährdet.„


    1 Diensttauglichkeit


    Die Diensttauglichkeit im Allgemeinen ist durch den zuständigen Mediziner oder Psychologen zu beurteilen. Sie beschreibt die Fähigkeit seinen Dienst innerhalb der Sternenflotte ausüben zu können ohne sich, oder andere in Gefahr zu bringen.


    Die Diensttauglichkeitseinschätzung wird in der Krankenakte oder Psychologischen Akte mit einer entsprechenden Begründung vermerkt und dem Offizier/Unteroffizier sowie der Schiffsleitung mitgeteilt. Sollte ein Offizier/Unteroffizier nicht diensttauglich sein ist eine Prognose über Zeitraum und Verlauf der Dienstuntauglichkeit zu vermerken.


    2 Wie wird die Diensttauglichkeit ermittelt


    Die Diensttauglichkeit wird in verschiedenen Untersuchungen festgestellt. Dazu gehören unter anderem die Routineuntersuchungen, die alle 3-6 Monate in den Einrichtungen der Sternenflotte stattfinden oder auch außerplanmäßige Untersuchungen die bei Bedarf oder Verdacht auf Dienstuntauglichkeit durchgeführt werden. Weiterhin wird die Diensttauglichkeit bei jeder Verletzung oder Erkrankung des Offiziers/Unteroffiziers ermittelt. (Bsp.: Bei einem AT-Einsatz verliert man einen Arm = nicht Diensttauglich) Die allgemeine Diensttauglichkeit wird also von dem aktuell behandelnden Arzt oder Psychologen festgestellt und vermerkt. Dieser ist dem Offizier/Unteroffizier gegenüber verpflichtet seine Entscheidung zu begründen.


    Sollte der Offizier/Unteroffizier nicht mit der Entscheidung einverstanden sein kann er in Widerspruch gegen die Entscheidung gehen und sich von einem anderen Arzt oder Psychologen (übergeordnete Stelle) untersuchen lassen und dort die Diensttauglichkeitseinschätzung prüfen lassen. Bis diese Untersuchung abgeschlossen ist entscheidet der Kommandant der jeweiligen Einheit unter Beratung des LMO/CNS über die vorübergehende Diensttauglichkeit und trägt die Verantwortung im Falle einer Fehlentscheidung.


    3 Nach welchen Kriterien wird die Diensttauglichkeit festgestellt


    3.1 Körperlich Diensttauglich


    Körperlich Diensttauglich bedeutet, dass der Offizier/Unteroffizier in der Lage sein muss alle körperlichen Anforderungen der Sternenflotte zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Beteiligung an Außenmissionen sowie dem durchführen von regulären Schichten in seinem Aufgabengebiet und/oder seiner Einheit. Körperlich Diensttauglich ist, wer über eine normale körperliche Fitness verfügt und keine gesundheitlichen Einschränkungen hat. Körperlich Dienstuntauglich ist, wer nicht den Ansprüchen der körperlichen Fitness entspricht und keine gesundheitliche Einschränkungen hat, dazu zählen unter anderem:


    • Fehlen der notwendigen Körperstatur
    • Stoffwechselerkrankungen
    • Chronische Schäden an inneren Organen
    • Irreparable Schäden der Gliedmaßen
    • Herz-Kreislauferkrankungen
    • Schwere Wirbelsäulenverbiegungen
    • Erblindung (Ohne Gegenmaßnahme, wie Visor)
    • Drogenkonsum
    • Querschnittslähmung
    • Hirnschäden
    • Und andere körperliche einschränkende Erkrankungen



    3.2 Psychische Diensttauglichkeit


    Psychisch Diensttauglich ist wer geistig Gesund ist, Risiken für sich und andere einzuschätzen und richtig zu agieren vermag. Eine Psychische Dienstuntauglichkeit ist gegeben bei z.B.:


    • Suizidgefahr
    • Depressionen
    • Psychosen
    • Zwänge die den Dienst behindern
    • Narkolepsie
    • Und andere einschränkende psychische Erkrankungen