Disziplinarverordnung

  • Die Sternenflotte ist eine, wie man beim Namen schon vermuten kann, Organisation, die ihre Effizienz und Einsatzbereitschaft über militärische Strukturen regelt. Weil die Sternenflotte eine paramilitärische Organisation ist, müssen gewisse Regeln eingehalten werden, um den tadellosen Ablauf in der Sternenflotte zu gewährleisten und die Wehrhaftigkeit zum Schutz aller Mitglieder der vereinten Föderation der Planeten zu sichern. Dazu gehören diese Disziplinarverordnung, die Vorgesetztenverordnung und sämtliche andere Bestimmungen der Sternenflotte, sowie natürlich auch die Direktiven. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie nun kein Zivilist mehr sind, sondern ein Mitglied der Sternenflotte.


    Ziele der Sternenflotte: Zu den Zielen der Sternenflotte gehört im Wesentlichen die Durchsetzung der Ziele der Vereinten Föderation der Planeten. Außerdem gehört die Verteidigung der Mitgliedswelten zu den Aufgaben der Sternenflotte.



    Disziplinar Verordnung der Sternenflotte



    §1 Allgemeine Pflichten



    (1) Verhalten von Flottenmitgliedern in und außerhalb der Dienstzeit


    Ein Mitglied der Sternenflotte hat sich jederzeit so zu verhalten, dass das Verhalten für Außenstehende ein gutes Bild auf die Sternenflotte wirft. Dazu gehören auch die Einhaltung von den hier aufgeführten Punkten, sowie die Einhaltung allgemeiner moralischer und disziplinärer Grundsätze, die hier nicht genauer erörtert werden.




    (2) Verhalten von Vorgesetzten der Sternenflotte


    Vorgesetzte sind stets Vorbilder, sie haben die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und sich selbst voll und ganz nach ihnen zu richten, um mit gutem Beispiel voranzugehen. Dazu gehören:


    • Das Beherrschen der richtigen Kommandos und der formaldienstlichen Sprache
    • Sicheres Auftreten und eine gute Haltung vor seinen Untergebenen
    • Das Erkennen und Beheben von Mängeln jedweder Art bei sich und seinen Untergebenen (z.B. private Probleme werden ins dienstliche gezogen oder die fachliche Qualifikation fehlt bzw. ist nicht ausreichend, Schwierigkeiten im Team zu arbeiten)
    • Das ordentliche und vorschriftsmäßige Tragen der Dienstuniform
    • Das Führen des ihm unterstellten Kommandos nach den Prinzipien und Richtlinien der Sternenflotte
    • Strikte Einhaltung der Fürsorgepflicht



    (3) Verhalten gegenüber Vorgesetzten



    Ein ranghöherer Vorgesetzter ist stets mit dem ihm gebührenden Respekt zu begegnen. Dies beinhaltet vor allem:


    • Ihn militärisch zu grüßen, es sei denn das er ausdrücklich darauf besteht dies nicht zu tun oder eine Gefechtssituation dies verhindert
    • Weisungen zur Einhaltung der allgemeinen militärischen Ordnung strikt zu befolgen
    • Die Ausführung von Befehlen ohne Hinterfragen unter Einhaltung folgender Ausnahmen: a) Verweigerung aufgrund schwerer ethischer Bedenken (gilt nicht für die normale Dienstausübung!)
    • b) Verweigerung aufgrund von Verstößen gegen die Grunddirektiven der Sternenflotte
    • c) Verweigerung aufgrund der Tatsache, sich bei der Ausführung der kriminellen Mittäterschaft schuldig zu machen
    • Kein kritisches Hinterfragen des Vorgesetzten sofern die Anwendung der Punkte a) bis c) nicht erforderlich wird.



    (4) Die Fürsorgepflicht


    Die Fürsorgepflicht verpflichtet den vorgesetzten Offizier stets, das gesundheitliche wie psychische Wohl seiner Untergebenen zu beobachten und aufrechtzuerhalten. An Bord eines Schiffes kann diese Aufgabe dem Counselor übertragen werden.




    (5) Gesunderhaltungspflicht


    Jeder Offizier der Sternenflotte ist stets dazu verpflichtet, seine Einsatzbereitschaft auf höchstem Niveau zu erhalten. Dies beinhaltet insbesondere:

    • Aufrechterhaltung der Physischen und Psychischen Fitness
    • Aufrechterhaltung der Physischen und Psychischen Gesundheit
    • Zur Sicherstellung dieser Kriterien sind Mediziner und Psychologen der Sternenflotte zur Rate zu ziehen.



    (6) Dienstkleidungspflicht und Vorschrift


    Jedes Mitglied der Sternenflotte hat die Pflicht, während seines Dienstes die vorgeschriebene Dienstkleidung zu tragen. Die Dienstkleidung muss ordnungsgemäß getragen werden. Dies beinhaltet:


    • Dass die Dienstkleidung sauber ist
    • Dass die Dienstkleidung ordnungsgemäß (ohne Falten etc.) getragen wird
    • Dass alle Rangabzeichen und Orden (Orden werden nur bei tragen der Gala-Uniform angelegt) ordnungsgemäß an der Uniform angebracht sind
    • Dass die jeweilige Abteilungszugehörigkeit durch die Farben klar ersichtlich ist (Bsp: Rot: Kommando, CON / Gelb: Taktik, Sicherheit / Blau: Wissenschaft / Blau: Medizin)



    (7) Wahrung der Kommandostruktur und der Militärischen Ordnung


    Die Kommandostruktur eines Schiffes oder einer Einrichtung ist unter allen Umständen aufrecht zu erhalten. Die Nichteinhaltung der Kommandostruktur hat disziplinarische Maßnahmen zur Folge. Ebenfalls ist die Militärische Ordnung eines Schiffes oder einer Einrichtung strikt und ohne Ausnahme einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf:


    • Das korrekte Verhalten gegenüber Vorgesetzten
    • Die Einhaltung der Fürsorgepflicht gegenüber Untergebenen
    • Die Einhaltung der speziellen und allgemeinen Verhaltensregeln der Sternenflotte
    • Einhaltung der Gesundheitserhaltungspflicht



    (8) Der direkte Vorgesetzte


    Der direkte Vorgesetzte ist immer der Vorgesetzte, der Ihnen in der Kommandostruktur direkt übergeordnet ist (siehe auch Vorgesetztenverordnung). Dabei kann es sich zum Beispiel um folgende Handeln, geordnet nach Verantwortung und Kommandostruktur:


    • Den Abteilungsleiter Ihrer Abteilung
    • Den ausführenden Offizier Ihres Schiffes (z.B. XO)
    • Den Kommandierenden Offizier Ihres Schiffes
    • Mitglieder des Oberkommandos
    • Den Adjutanten des Stabschefs
    • Den Stabschef handeln



    (9) Befehle und Weisungen


    Befehlen und Weisungen von Vorgesetzten ist zeitnah, nachdem diese ausgesprochen wurden, oder zu einem festgelegten Zeitpunkt strikt und ohne Widerrede Folge zu leisten. Der Untergebene hat den Befehl des Vorgesetzten unverzüglich und vollständig auszuführen. Dabei ist er in der Wahl seiner Mittel frei, sofern diese nicht ausdrücklich befohlen werden.



    (10) Langfristige Befehle


    Befehle, die einen dauerhaften Charakter haben, sind so lange einzuhalten, bis die ausdrückliche Widerrufung dieser durch den Befehlsgeber erfolgt oder durch einen Bevollmächtigten widerrufen wird. Darüber hinaus sind unmittelbare Vorgesetzte immer als bevollmächtigt zu betrachten.



    (11) Gültigkeit von Befehlen



    Ein Befehl ist unter folgenden Umständen gültig:

    • Der Befehl kommt von einem weisungsbefugten Vorgesetzten
    • Der Inhalt des Befehls überschreitet nicht die Befehlsbefugnisse des Befehlsgebers
    • Der Befehl wird nicht von einer höheren zuständigen Instanz widerrufen
    • Der Befehl beinhaltet keine kriminelle Handlung



    §2 Dienstliche Vergehen



    Ein dienstliches Vergehen liegt vor wenn:


    • fahrlässig gegen §1 Abs. 1 - 5 verstoßen wird und dabei keine Sach- oder Personenschäden entstehen
    • gegen §1 Abs. 6 verstoßen wird
    • vergehen die im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit im Zivilen aufgedeckt werden, die während der Dienstzeit in der Sternenflotte vorgefallen sind
    • vergehen die im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit im Dienstlichen aufgedeckt werden, die während der Dienstzeit in der Sternenflotte vorgefallen sind
      Dienstliche Vergehen werden nach §4 geahndet. Das genaue Strafmaß und die Ausführung liegen in der Obhut des jeweiligen Vorgesetzten.



    §3 Disziplinarische Vergehen



    Ein disziplinarisches Vergehen liegt dann vor wenn:


    • vorsätzlich gegen §1 Abs. 1-5 verstoßen wird und dies zu Sach- oder Personenschäden führt
    • gegen §1 Abs. 7-11 verstoßen wird
    • ein Verstoß gegen die Föderationscharta , sowie die Direktiven erfolgt
    • gegen die Vorgesetztenverordnung verstoßen wird
    • vergehen die im Rahmen einer Straftat im Zivilen aufgedeckt werden, die während der Dienstzeit in der Sternenflotte vorgefallen sind
    • vergehen die im Rahmen einer Straftat im Dienstlichen aufgedeckt werden, die in der Dienstzeit in der Sternenflotte vorgefallen sind
      Disziplinarische Vergehen werden nach §5 der Maßnahmen für disziplinarische Vergehen geahndet. Das genaue Strafmaß ist Situationsabhängig und obliegt der Obhut der Gerichte, sowie der einzelnen Abteilungen der Sternenflotte und den jeweiligen Vorgesetzten.




    §4 Erzieherische Maßnahmen für dienstliche Vergehen



    Die Verwendung dieses Paragraphen obliegt allein dem direkten Vorgesetzten des Sternenflottenmitgliedes, auf welches der Paragraph angewendet werden soll und eine Verwendung nach §2 überhaupt statthaft ist. Diese bleiben in der Regel ohne weitere Konsequenzen für den Betroffenen.


    Mögliche Maßnahmen:


    • Entschuldigung (z.B. bei einer Prügelei, Streitereien)
    • Nachholen der Pflichterfüllung
    • Mündliche Ermahnung/Rüge durch den Vorgesetzten


    §5 Maßnahmen für disziplinarische Vergehen



    Die Verwendung dieses Paragraphen erfolgt unter Beachtung des §6 und wenn eine Verwendung nach §3 überhaupt statthaft ist.


    Mögliche Maßnahmen:


    • Verweis (Tadel/Rüge wird Aktenkundig gemacht und dem betroffenen vom Vorgesetzten mitgeteilt)
    • Strenger Verweis (gleiche wie bei Verweis, nur vor der gesamten Besatzung)
    • Disziplinarbuße (Sonderschichten, Sonderaufgaben etc.)
    • Quartierarrest (individuell und Situationsabhängig)
    • Arrest (individuell und Situationsabhängig)
    • Beförderungsverbot (Nur RSL und OKO)
    • Degradierung (Nur RSL und OKO)
    • Entlassung aus dem Dienst (Nur RSL und OKO)



    §6 Disziplinarbefugnis



    Die Disziplinarbefugnis kann nur durch Offiziere, das OKO und die RSL ausgeübt werden. Die Befugnis ist an die Dienststellung gebunden und kann nicht übertragen werden, jedoch geht sie bei Verhinderung des Inhabers automatisch auf den Stellvertreter über, sofern dieser Offizier ist, ansonsten geht sie auf den nächsthöheren Disziplinarvorgesetzen über. Der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte ist außerdem zuständig, wenn der Zuständige meldet, dass seine Disziplinarbefugnis nicht ausreicht, er persönlich durch die Tat verletzt ist oder er sich für befangen hält.


    Befugnisse im Einzelnen:



    a) Personalabteilung (auf Anweisung des OKO/RSL)

    • Degradierung
    • Beförderungsverbot
    • Entlassung aus dem Dienst

    b) Admiralität und Gerichte


    Disziplinarstrafen dürfen durch die Admiralität oder Gerichte gegenüber allen Personen verhängt werden. Die Strafen sehen folgendes vor:

    • Verweise, Strenge Verweise
    • Arreste
    • Anweisung zur Degradierung, Beförderungsverbot und Entlassung aus dem Dienst


    c) Kommandierender Offizier eines Schiffes


    Disziplinarstrafen dürfen durch den kommandierenden Offizier eines Schiffes gegenüber allen ihm unterstellten Personen verhängt werden. Die Strafen sehen folgendes vor:


    • Verweis, Strenger Verweis
    • Disziplinarbußen
    • Quartierarrest
    • Disziplinararrest in einer Zelle bis zu einem Gerichtstermin



    d) Erster Offizier eines Schiffes


    Disziplinarstrafen dürfen durch den ersten Offizier gegenüber allen ihm unterstellten Personen verhängt werden. Die Strafen sehen folgendes vor:


    • Verweis
    • Disziplinarbußen
    • Disziplinararrest in einer Zelle bis zu 7 Tagen



    e) Führungsoffiziere


    Disziplinarstrafen dürfen durch Führungsoffiziere gegenüber ihnen unterstellten Personen ihrer Abteilung verhängt werden. Die Strafen sehen folgendes vor:


    • Verweis
    • Disziplinarbußen


    §7 Aufhebung einer Disziplinarstrafe und Allgemeines



    (1) Jede Disziplinarmaßnahme muss schriftlich dokumentiert werden, damit sie auch später nachvollziehbar ist.


    (2) Jede Disziplinarmaßnahme muss dem Vergehen angemessen sein und objektiv getroffen werden. Im Zweifelsfall wird die Entscheidung über eine Disziplinarmaßnahme an den nächst höheren Vorgesetzen übergeben.


    (3) Gegen jede Maßnahme kann beim OKO einmalig Einspruch eingelegt werden. Die Disziplinarmaßnahme wird daraufhin von dieser Instanz überprüft.


    (4) Ist eine Disziplinarstrafe verhängt worden, sollte sie nicht von höheren Disziplinarvorgesetzten aufgehoben werden, es sei denn, es treten folgende Bedingungen ein:


    • die Art und Höhe der Strafe sind nicht angemessen
    • für das Vergehen wurde schon eine Strafe verhängt
    • der Disziplinarvorgesetzte hat seine Befugnisse überschritten
    • die Person nicht zuvor gehört wurde



    (5) Dem Bestraften steht es offen während einer Arrestierung mit einer Vertrauensperson zu sprechen. Sollte keine Vertrauensperson verfügbar sein, übernimmt automatisch der Counselor des Schiffes die Aufgaben der Vertrauensperson.